Böses Ende
Verurteilung im Fall Menschen gegen Minen
via zisch - Im Fall des Skandals um Menschen gegen Minen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Honoraren und Spendengeldern kam das Basler Strafgericht zu einem Entscheid. Der Verantwortliche wurde des Wuchers schuldig gesprochen und zu 16 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Wie die sda-Meldung ausführt, bezeichnete das Gericht die Tatsache als "standeswidrig" dass das Entgelt des Angeklagten indirekt von den Spendeneinnahmen abhängig gewesen sei. Einzig zulässig sei eine Abgeltung nach Zeitaufwand. Dass die Spendenden nicht über die Re-Investition ihrer Zuwendungen in die Gewinnung weiterer SpenderInnen informiert wurden, erachtete das Gericht als zusätzlich belastend.
siehe auch Eintrag vom 6.2.