15 December
2005
Good Governance vergessen
Schlussbericht der Untersuchungskomission zur ETH-Foundation
Was der Tages-Anzeiger am 4.Juli als "Nepotismus, Günstlingswirtschaft oder eben Filz" anprangerte, stellt sich im Schlussbericht der "Arbeitsgruppe ETH Zürich Foundation" als "ausser Acht gelassene Erfordernisse der good Governance" heraus. Vorsichtig ausgedrückt oder "Hans was Heiri"?
Immerhin wurde jedoch kein rechtswidriges Verhalten der personell eng verflochtenen Organe der Stiftung festgestellt. Mit bisher 100 Mio. Franken Zuwendungen werden die Bemühungen der Fundraising-Stiftung für die ETH sogar als erfolgreich bezeichnet. Sie wurde 2003 gegründet, wohl nach Vorbildern aus dem englischsprachigen Kulturraum. Aufwandszahlen zum Erfolg nennt das Pressecommuniqué des ETH-Rats vom 14.12. keine. Stein des Anstosses waren aber 400'000.- Franken, welche die interimisitische Geschäftsführerin Maya Lalive d'Epinay, 2004 für ihr Mandat erhalten haben soll. Gleichzeitig seien der Beratungsfirma ihres Ehemanns Aufträge für 238'000.- Franken erteilt worden.
Die Angelegenheit erinnert unangenehm an die Affäre um "Menschen gegen Minen" vom Jahr 2003. Auch hier stand leider ein Schweizer Fundraiser als "Doppelverdiener" im Zentrum der Kritik. Man könnte sich direkt für den Berufsstand schämen. Bei der ETH-Foundation will man sich jetzt aber bessern: Stiftungsrat und Geschäftsleitung seien zu trennen, und "im Interesse eines Neuanfangs" sollen die Mitglieder der Geschäftsleitung aus allen Funktionen der Stiftung ausscheiden. Schade, wenn es mit der Good Governance immer wieder nicht klappt. So schwierig ist sie jetzt auch wieder nicht und erfolgreiche Fundraiser oder eben Fundraiserinnen wachsen schliesslich nicht auf Bäumen!
06 January
2006
Jetzt fetzt es doch noch
BaZ macht Druck wegen "Pro Facile" Geldern
Als die BaZ vorgestern Anita Fetz in Sachen Pro Facile Gelder zitierte: «Ich habe die [auf einem Sperrkonto] deponierten Spenden für die Deckung der Vefahrenskosten verwendet», habe ich gedacht:Aha, mal sehen, wie lange es dauert, bis auch andere Medien den Braten riechen. Gestern war dann aber nichts - ausser einem Nachhaker der BaZ mit Stellungnahmen verschiedener Politiker und Kommunikationsberater und einem Forum zur Frage, ob Frau Fetz richtig gehandelt habe ... Ich dachte schon, sie kommt mit einem blauen Auge davon. Die Beiträge von Blick und Tagi heute lassen aber nichts gutes ahnen. "Freispruch in eigener Sache - die Arroganz der Anita Fetz" so der Tagi. Und Blick titelt: "Behrings Spendengeld: Fetz verlor die Geduld".
Zusammenfassungen und Hintergründe der Affäre um die Stiftung Pro Facile fanden sich im Oktober 05 beim Tagesanzeiger und im Januar 05 auf nachrichten.ch.
06 February
2006
Nachspiel der Affäre Menschen gegen Minen
Basler Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, zwei Verfahren eingestellt
Wie die Sonntagszeitung gestern meldete, erhebt die Basler
Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen Josef Lauber "wegen gewerbsmässigen
Wuchers". Der Schweizer Ableger der Organisation "Menschen gegen Minen" und
ihr damaliger Geschäftsführer Josef Lauber gerieten im Juli 2003 in die Schlagzeilen,
weil die erfolgreich gesammelten Spenden zum grössten Teil ins
Mitgliedermarketing flossen anstatt in die Projektarbeit. Die
Basler Staatsanwaltschaft hatte in den letzten 2 Jahren u.a. wegen
Betrug und Veruntreuung ermittelt. Bei zwei weiteren Verdächtigen wurden die
Ermittlungen unterdessen eingestellt.
Rundschau,
2.7.2003: Bericht und Interview mit Lauber
27 February
2006
Zürcher Komitee von Human Rights Watch gegründet
Menschenrechte als Profilierungsplattform der Zürcher Hochfinanz?
Wir erleben wahrlich einen karitativen Gründungsboom. Das
Wirtschaftswachstum macht Reiche generöser. Doch wieso sollten diese
anonym eine Grossspende tätigen, wenn sie sich im besten Licht an
kostspielige Wohltätigkeitsbälle präsentieren können?
Die Fundraiser von Human Rights Watch
machen es uns vor:
Ein Blick in den Teller des Galadinners bei der Gründung des Zürcher
Komitees von Human Rights Watch liess mir das Wasser im Munde
zusammenlaufen: Während Menschen gefoltert werden, lassen wir Grosspender es uns gut
ergehen. Da wird gleich mit der grossen Kelle angerührt: Viel Medienwirbel,
Prominenz und Pomp für ein Grüppli von Grossverdienern, die im Sinn haben,
auf privater Basis Spenden für den HRW zu sammeln.
Hört man es aus meinen Worten heraus? Jawohl, ich bekunde Mühe mit gewissen
amerikanischen Fundraisingmethoden. Ich fände es an der Zeit, wieder mehr
über die Opfer, statt über Wohltäter zu berichten.
23 August
2006
Ihren Ausweis bitte, lieber kein Cash
Spendenbetrüger im Kanton Zürich
Man könnte es ja als Zeichen für die Grosszügigkeit der SchweizerInnen nehmen oder auch als Ausdruck der wirtschaftlichen Relevanz des Spendenwesens ... aber im Endeffekt ist es nur eine bodenlose Frechheit: Seit gestern wird davor gewarnt, dass im Kanton Zürich Spendenbetrüger ihr Unwesen treiben. Sie verkaufen Schoggi-Käfer - vorgeblich zugunsten des Roten Kreuzes. Dieses weiss von nichts und hat die Polizei informiert.
Da kommt halt leider die Schattenseite der Cash-Spenden zum Vorschein - obwohl PassantInnen sie mehr lieben, als etwa das leidige Lastschriftverfahren. Aber selbst wenn Organisationen ihren StrassenaktivistInnen Ausweise mitgeben, sind unsere SpenderInnen vor Spendenbetrug nicht gefeit. Auch Ausweise sind schon gefälscht worden.
Gute Information der Oeffentlichkeit über solche Aktionen ist deshalb unerlässlich: Vorgängige Medienorientierung, Hinweis auf die Aktion im Internet und die Telefonnummer auf dem Ausweis für Rückfragen. Ist im Medienzeitalter ja nicht so eine Hexerei - nur schade, dass ich heute morgen auf der Internetsite des Roten Kreuzes Kanton Zürich (noch) keine Warnung gefunden habe.
06 September
2006
Wir raten davon ab, alles zu glauben
Bettelbriefe aus der Ukraine gehen wieder um
Angriff ist bekanntlich die beste Verteidigung - jedenfalls wird der
Geschäftsleiter der umstrittenen
Organisation "SOS Gerasjut" in der aktuellen Berner Zeitung mit dem Satz
zitiert: "Wir raten davon ab, alles zu glauben, was die ZEWO sagt".
Diese sagt zum betreffenden Werk seit Jahren das gleiche: Es handle sich bei
SOS Gerasjuta um eine Einzelfirma, und Sergej Gerasjuta verfüge über
Einzelunterschrift - der Spendenfluss sei nicht nachvollziehbar, die
Rechnungslegung der Organisation entspreche nicht den gängigen Standards.
Auf der Warnliste der
ZEWO figuriert Gerjasut jedenfalls an erster Stelle.
Der Ansicht, Gerasjuta sei keine gemeinnützige Organisation ist
beispielsweise auch die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden.
In ihrer Liste abzugsfähiger Spenden wird die Organisation EXPLIZIT als
nicht abzugsfähig aufgeführt.
Online-Reports und
Beobachter stossen ins gleiche Horn. Selbst Wikipedia enthält
einen Artikel über das mutmasslich rabenschwarze Fundraising-Schaf.
Bleibt zu hoffen, dass möglichst viele grossherzige SpenderInnen Zeitung
lesen, oder die Internetsite der ZEWO besuchen. Sie haben nämlich durchaus
etwas attraktives, die von Hand adressierten, handschriftlich verfassten,
persönlichen Briefe aus der Ukraine - denjenigen von Elena und Stanislaw,
der mir im Juni zugestellt wurde, habe ich jedenfalls aufbewahrt. Nicht um
zu spenden, aber auch nicht nur, weil man es so NICHT machen sollte
...
28 October
2006
Böses Ende
Verurteilung im Fall Menschen gegen Minen
via zisch - Im Fall des Skandals um Menschen gegen Minen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Honoraren und Spendengeldern kam das Basler Strafgericht zu einem Entscheid. Der Verantwortliche wurde des Wuchers schuldig gesprochen und zu 16 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Wie die sda-Meldung ausführt, bezeichnete das Gericht die Tatsache als "standeswidrig" dass das Entgelt des Angeklagten indirekt von den Spendeneinnahmen abhängig gewesen sei. Einzig zulässig sei eine Abgeltung nach Zeitaufwand. Dass die Spendenden nicht über die Re-Investition ihrer Zuwendungen in die Gewinnung weiterer SpenderInnen informiert wurden, erachtete das Gericht als zusätzlich belastend.
siehe auch Eintrag vom 6.2.
01 March
2008
Doch kein Wucher
Basler Appelationsgericht spricht Fundraiser vom Vorwurf des Wuchers frei
sda/baz. Das Basler Appellationsgericht hat am Freitag einen
Unternehmensberater von der Anklage des Wuchers freigesprochen. Vom
Strafgericht war der ehemalige Fundraiser noch im Oktober 2006 zu sechzehn
Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden.
siehe auch Eintrag vom 22.10.2006
[1]